Nachdem Sie die Steuererklärung zur Vollständigkeitsprüfung eingereicht haben, kann diese nicht mehr gelöscht werden.
Vor der Vollständigkeitsprüfung
Vor der Vollständigkeitsprüfung kann die Steuererklärung jederzeit gelöscht werden. Das macht z.B. Sinn, wenn Sie die falschen Vorjahresdaten importiert haben (Verweis Vorjahresdaten importieren).
- Auf die Übersicht zurückkehren und oben rechts auf das Symbol neben Ihrer E-Mail klicken (oberhalb von den Symbolen Glocke, Fragezeichen und Büroklammer).
- Alle Steuererklärungen anklicken.
- Beim grauen Balken auf die 3 Punkte klicken.
- Löschen anklicken.
Kommentare
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