Ja, das ist weiterhin möglich.
Sie haben die Möglichkeit, die Steuererklärung online zu erfassen und danach als PDF-Datei herunterzuladen. In diesem Fall ist es erforderlich, die Kopien der Belege in Papierform beizulegen und die ausgedruckte Steuererklärung zusammen mit dem Deckblatt und dem Barcodeblatt/Unterschriftsblatt per Post an das kantonale Steueramt zu senden.
Hinweis: Das Deckblatt ist zwingend für die Verarbeitung im Scancenter. Die zusätzliche Beilagen der Orginalsteuererklärung entfällt ab der Steuerperiode 2025.
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